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Digitalpakt Schule: den Anbieterkreis im Vergabeverfahren beschränken – Tipps vom Fachanwalt

Es muss nicht immer eine öffentliche Ausschreibung sein; unter gewissen Umständen dürfen Auftraggeber eine beschränkte Ausschreibung durchführen, um einen Auftrag zu vergeben. Das heißt, sie können auf bestimmte Bieter zugehen, statt sich an den gesamten Markt richten zu müssen. Dr. Frank Schidlowski, Rechtsanwalt für Vergaberecht, weiß, welche Bedingungen dafür gegeben sein müssen. Auf seinem eigenen YouTube-Kanal sowie im kostenlosen Print-Dossier von AixConcept erklärt er den Ablauf einer beschränkten Ausschreibung.

Bei einer beschränkten Ausschreibung gilt es, zwischen einer solchen mit und ohne Teilnahmewettbewerb zu differenzieren. Mit Teilnahmewettbewerb handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren, bei dem im ersten Schritt Bieter die Möglichkeit erhalten, sich um die Teilnahme am Verfahren zu bewerben, damit sie im Verfahren ein Angebot abgeben können. „Bei der öffentlichen Ausschreibung gibt es ‚geeignet Ja oder Nein‘ – der Bieter ist in der Lage, die Leistung zu erbringen oder nicht. Hier wählen wir zwischen den Teilnehmern aus und suchen uns die bestgeeignetsten raus“, erklärt Fachanwalt Schidlowski. Eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb bedeutet, dass der Auftraggeber direkt auf geeignete Unternehmen zugehen kann, um Angebote zu erhalten. Wann eine beschränkte Ausschreibung sinnvoll sein kann und was Auftraggeber beachten müssen, wenn sie eine solche durchführen wollen, vermittelt das Erklärvideo „Die Beschränkte Ausschreibung“.

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Frank Schidlowski ist geschäftsführender Partner der Aachener Rechtsanwaltskanzlei Stein & Partner. Als einer der ersten Rechtsanwälte für Vergaberecht und Mitglied des Vorprüfungsausschusses „Fachanwalt Vergaberecht“ der Anwaltskammer Köln beschäftigt er sich seit über 20 Jahren als Fachanwalt mit Vergabe- und Verwaltungsrecht.


Für Schulleitungen und Schulträger gratis

Weiterführende Informationen bietet das kostenlose Dossier „Fördermittel und Vergaberecht am Beispiel des Digitalpakts Schule – Wie gewonnen, so zerronnen?“, das auf der Videoreihe basiert und Frank Schidlowski gemeinsam mit Thomas Kadenbach, Schulungsleiter beim Schul-IT-Dienstleister AixConcept, entwickelt hat. AixConcept bietet Schulleitungen und Schulträgern das 76-seitige gedruckte Heft gratis an. Einfach per Anmeldeformular bestellen. Es erreicht Sie dann per Post. 

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